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Einige allgemeine Informationen:
Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer der Gemeinde sowie 8 Mitgliedern, die vom Pfarrgemeinderat
für die Amtsdauer von 4 Jahren gewählt werden. Er nimmt die
Rechte, Pflichten und Aufgaben gemäß dem Kirchenvermögens-Verwaltungs-gesetz
(KVVG) wahr.
Seine Aufgaben sind:
- die Verwaltung des kirchlichen Vermögens der Kirchengemeinde
- der Beschluss des Haushaltsplans
- die Verantwortung für die pädagogische, wirtschaftliche und organisatorische Konzeption als Träger der beiden Kindergärten und des Kinderhauses
- die Einstellung des Personals
Mail an den Verwaltungsrat
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